Freistellungsbescheinigung

Mit dem "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" wurde ein neuer Steuerabzug im Einkommenssteuergesetz (§§ 48 ff EStG) verankert. Lediglich eine Freistellungsbescheinigung oder Freigrenze kann den Steuerabzug verhindern.

Leistungen der Schuldt Consult Ingenieurgesellschaft mbH fallen nicht unter die Regelung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 EStG.